Stellungnahme des LEB zur Schülerbeförderung

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Stellungnahme des 16. Landeselternbeirats zur
Schülerbeförderung mit Bussen
Seit Jahrzehnten wissen wir Eltern von den logistischen Meisterleistungen der verantwortlichen Planungsstäbe, die nahezu flächendeckend die Schülerbeförderung in Baden-Württemberg ermöglichen. Professionelles Personal mit einer technisch hochwertigen Fahrzeugflotte stellt sich tagtäglich der Aufgabe, unsere Schüler rechtzeitig zu ihren Schulen zu bringen.
Schülerverkehr steht aber neben seiner vorrangigen Aufgabe – nämlich Schüler zu den Schulen zu befördern- auch noch für eine andere Aufgabe, sozusagen eine „Fleißaufgabe“: die Sicherung des öffentlichen Nahverkehrs. Damit wird durch uns Eltern und die der Schülerbeförderung zugedachten Landesmittel der Nahverkehr in nicht unerheblichem Maß quersubventioniert, während an anderer Stelle der freigestellte, auf Schülerbedürfnisse zugeschnittene, Schülerverkehr zunehmend still und leise abgebaut wird.
Die Gründungsväter unserer Landesverfassung haben sachlich richtig festgeschrieben, dass die wirtschaftliche Lage um Erziehung und Ausbildung herum in Baden Württemberg keine unterschiedlichen Verhältnisse schaffen darf. Aus der Verfassung des Landes Baden-Württemberg - III. Erziehung und Unterricht - Artikel 11: (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung.
Bis 1982 haben sich Land, Kreise und Städte an diese Vorgabe gehalten und keine Gebühren von den Eltern für die Beförderung ihrer Kinder erhoben. Heute „verschwinden“ die Landeszuschüsse für die Schülerbeförderung in den Budgets der einzelnen Kreise/Städte und den Eltern werden zunehmend hohe Gebühren für die Beförderung ihrer Kinder auferlegt.
Ohne differenzierte Kostenanalyse und -transparenz und sehr unterschiedlich nach Region und Schulart, schmälert man landauf, landab, die Haushaltskassen der Familien bei geltender allgemeiner Schulpflicht.
Wir fordern von der Landesregierung
1. die juristische Überprüfung in Bezug auf das Auferlegen von Gebühranteilen auf Familien vor dem Hintergrund der Vorgaben unserer Landesverfassung nach Artikel 11
2. als Sofortmaßnahme noch vor der juristischen Überprüfung, die Festlegung einer finanziellen Belastungsobergrenze in Höhe von 370 € pro Familie und Schuljahr, unabhängig von der Anzahl der zu befördernden Schüler der Familie. Die Anknüpfung an den Verbraucherpreisindex Baden-Württemberg soll dabei festgeschrieben werden.
Schüler nutzen sehr unterschiedliche Möglichkeiten, um zu ihrer Schule zu gelangen:
- zu Fuß, Fahrrad, eigenes Auto
- Fahrten der Eltern
- Fahrten der Eltern und den Nahverkehr/ Schülerbeförderung
- Nahverkehr/ Schülerbeförderung
Insbesondere im ländlichen Bereich können viele Schüler die Schülerbeförderung mit den Bussen nicht oder nicht immer nutzen. Bei unzureichenden Verbindungen von zu Hause zur Schule und wieder zurück, müssen viele Eltern ihre Kinder selbst fahren und/oder schließen sich zu Fahrgemeinschaften zusammen. Es entstehen dabei erhebliche Kosten und zeitlicher Aufwand, die bislang von den Familien alleine getragen werden. Die hier auf die Eltern abgewälzten und dadurch eingesparten Mittel ermöglichen an anderer Stelle überhaupt erst den Einsatz völlig überdimensionierter Busse, die alltäglich ein ausgesprochen geringes Fahrgastaufkommen befördern.
Wir fordern von der Landesregierung
3. Kreise, Städte und Kommunen zu verpflichten, Eltern, die durch Eigeninitiative und nach Absprache mit der örtlichen Behörde schwach frequentierte Buslinien ersetzen können, einen Kostenanteil von 0,36 € pro Kind und Kilometer aus den Fördermitteln des Landes zu bezuschussen.
Dadurch werden Buskapazitäten frei, die zur Entlastung auf anderen hoch frequentierten Strecken eingesetzt werden können, um dort die Überfüllung von Schulbussen zu entspannen. So erhöhen sich Sicherheit und Komfort für Schüler auch auf stark ausgelasteten Linien zu Spitzenbeförderungszeiten.
Die Straßenverkehrsordnung verlangt von uns Eltern für Kinder unter 12 Jahren, die kleiner als 150 cm sind, dass ein "amtlich geeignetes Rückhaltesystem" zu benutzen ist, wenn sie im Auto mitfahren. Das gilt auf allen Sitzen in Fahrzeugen, für die Sicherheitsgurte vorgeschrieben sind, also im Van oder (Klein-) Bus ebenso wie im PKW. Für alle anderen Schüler gilt die Anschnallpflicht der Erwachsenen.
Wir fordern von der Landesregierung
4. Bundesregierung und Bundesrat aktiv und öffentlichkeitswirksam für Mehrheiten zu gewinnen, damit die Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Anschnallpflicht bei der Schülerbeförderung in der StVO schnellstmöglich abgeschafft werden.
Der Landeselternbeirat Baden-Württemberg ist fest davon überzeugt, dass die eingeforderten Änderungen für eine noch bessere, kostengünstigere, sicherere und insgesamt attraktivere Schülerbeförderung stehen. Wir stellen uns damit auch den neuen Herausforderungen, die durch den Rückgang der Schülerzahlen, durch die Veränderungen der Schullandschaft
und durch die immer höheren finanziellen Belastungen von Familien mit Kindern gegeben sind.
Der Landeselternbeirat
Theo Keck
Vorsitzender des 16. Landeselternbeirates

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